Angelsportverein "Früh Auf" Lübbow e.V.
Freude an der Natur

Gewässer und Verordnungen

 

VIELEN DANK FÜR IHREN BESUCH. HIER FINDEN SIE ALLE INFORMATION ZU UNSEREN GEWÄSSERN
UND DIE DAZUGEHÖRIGE GEWÄSSERORDNUNG.


Gewässer:

 Lüchower Landgraben:

Die Strecke des Lüchower Landgrabens ist innerhalb der roten Markierungen zu beangeln.


Gr. Kuhle Kamerun:

 An der Gr. Kuhle sind die nicht zur Angelfischerei freigebenden Bereiche zu Berücksichtigen!


















Jeetzel:

Alle Bestimmungen und die genauen Gewässergrenzen finden Sie auf der Internetseite 

der Interessengemeinschaft Jeetzel



Verordnungen:

Nur Mitglieder sind berechtigt, in unseren Vereinsgewässern vom Ufer aus 

den Fischfang unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, 

der Vereinssatzung und den nachstehenden Bestimmungen auszuüben


1.   Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach dem Grundsätzen für Sportangler zu fischen, gefangene Fische Vorschriftsmäßig zu hältern
     oder sofort zu betäuben  und zu töten. Untermaßige Fische müssen vorsichtig vom Haken gelöst werden und zurückgesetzt werden.

2.  Der Angelplatz ist sauber zu halten. Nur zugelassene Wege sind zu benutzen.

3.  Erlaubt sind 3 Handangeln - Jungengruppe 2 Handangeln - davon 1 Raubfischangel.

4.  Schonzeiten: Hecht ist vom 01.01. bis zum 30.06. nicht zu beangeln.

5.  Mindesmaße: Hecht: 50-100cm, Zander 40-80cm, Karpfen 35-60, Schleie 25cm, Bachforelle 30cm

6.  Alle gefangenen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.

   Verboten ist:

  • das Befahren der Deiche (Ausnahme sind Sonderreglungen siehe Karte Kamerun) 
  • der Verkauf gefangener Fische
  • an den Stauwehren des Kanals (Landgraben und Jeetzel) 50m ober- und unterhalb zu angeln
  • der Fischfang vom Boot aus
  • das Ziehen oder Schleppen
  • das Angeln von Friedfischen mit Drilling
  • mehr als 1 Haken pro Angel
  • das Angeln mit lebenden Köderfisch

7.  Fischsterben und Gewässerverschmutzungen sind unverzüglich bei der Kreisverwaltung Tel. 05841 1203 oder jeder 

     Polizeidienststelle zu melden.

8. Verlängerung des Erlaubnisscheines nur nach Beitragsbegleichung und Rückgabe der Fangliste.


Zusätzliches:

Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder und Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen kann der Erlaubnisschein eingezogen werden und der Ausschluss aus dem Verein erfolgen.

Jedes Mitglied ist berechtigt, unbekannte Angler auf Ihre Angelerlaubnis zu überprüfen.